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Negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten nach § 2a EStG
Zugleich Urteilsanmerkung zu (Rev. I R 35/23)
Der nachfolgende Beitrag skizziert zunächst die Grundsätze der ertragsteuerlichen Behandlung von negativen Einkünften mit Bezug zu Drittstaaten nach § 2a EStG. Dabei wird insbesondere die sog. Aktivitäts- bzw. Produktivitätsklausel nach § 2a Abs. 2 EStG thematisiert. Im Anschluss daran wird ein aktuelles Urteil des FG Köln zur Anwendbarkeit von § 2a Abs. 2 EStG in Liquidations- und Insolvenzfällen besprochen und in den Gesamtkontext der Norm eingeordnet.
The following article firstly outlines the principles of the income tax treatment of negative income relating to non-EU countries in accordance with Sec. 2a German Income Tax Act. In particular, the article focuses on the so-called activity or productivity clause pursuant to Sec. 2a para. 2 German Income Tax Act. Subsequently, a recent judgment of the Cologne tax court on the applicability of Sec. 2a para. 2 German Income Tax Act in liquidation and insolvency cases is discussed and presented in the overall context of the provision.
I. Einleitung
In Zeiten geopolitischer Verschiebungen und globaler Krisen, erleiden viele Steuerpflichtige im Rahmen ihrer wirtschaftlichen und unternehmerischen Tätigkeiten Verluste. Da das Wirtschaftsleben deutscher Unternehmen zunehmend ...