Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Entlastungsanspruch ausländischer Stiftungen von der Kapitalertragsteuer
Eines der großen Konfliktpotentiale im deutschen Steuerrecht besteht bei der Kapitalertragsteuer und den Entlastungsmöglichkeiten von dieser. Ein echter Dauerbrenner ist dabei § 50d Abs. 3 EStG, der jedoch in der Vergangenheit mit Blick auf ausländische Stiftungen als Entlastungsberechtigte nur rudimentär beleuchtet wurde. Der Beitrag zeigt, dass eine ausländische Stiftung in den Anwendungsbereich der Mutter-Tochter-Richtlinie fallen kann. Insbesondere bei verdeckten Gewinnausschüttungen, die vor Geltung des AbzStEntModG zugeflossen sind (d.h. vor dem ), steht § 50d Abs. 3 EStG a.F. einem Entlastungsanspruch von der Kapitalertragsteuer nicht entgegen.
One of the major potentials for conflict in German tax law is the German withholding tax and the possibilities for relief. A long-term concern is Sec. 50d para. 3 Income Tax Act (ITA). This so-called Anti-Treaty-Shopping-Rule, however, has only been rudimentarily examined in the past regarding a foreign foundation’s entitlement to relief from German withholding tax. The article demonstrates that a foreign foundation may fall within the scope of the Parent Subsidiary Directive. In particular, in case of deemed distributions received before the AbzStEntModG ca...