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Wachstumschancengesetz: Einführung eines internationalen Risikobewertungsverfahrens durch das Wachstumschancengesetz
Der Gesetzentwurf zum Wachstumschancengesetz sieht die gesetzliche Normierung eines internationalen Risikobewertungsverfahrens in einem neuen § 89b AO-E vor. Dieses Verfahren ist auf Kooperation und Transparenz ausgelegt, wonach die Finanzverwaltungen zweier oder mehrerer Staaten auf Antrag des Steuerpflichtigen eine Einschätzung zu etwaigen Risiken von Steuerausfällen für bereits verwirklichte Sachverhalte abgeben sollen. Sofern dieses Risiko als gering eingeschätzt wird, kann von einer Prüfung des Sachverhalts im Rahmen einer späteren Betriebsprüfung abgesehen werden.
The draft of the „Growth Opportunity Act“ (Wachstumschancengesetz) provides for the legal implementation of an international risk assessment procedure in a new Sec. 89b of the German Fiscal Code (AO). This procedure is designed for cooperation and transparency, according to which the tax administrations of two or more states shall provide an assessment of any risks of tax defaults for facts already realised at the request of the taxpayer. If this risk is assessed as low, an examination of these facts in the context of a subsequent tax audit may be omitted.
I. Einleitung
Der Gesetzentwurf zum Wachstumschancengesetz sieht die gesetzliche Normierung eines internationalen Risikobewertungsverfahrens in einem § 89b AO-E vor. In diesem „auf Kooperation und Transparenz angelegten Verfahren“