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Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 7 ff. AStG: Verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel
AStG § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1, Abs. 3, § 10 Abs. 1; FGO § 69 Abs. 3, § 128 Abs. 3; AEUV Art. 63; EURL 2016/1164 Art. 8 Abs. 7; KStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3; KStG VZ 2016
Auch wenn nach summarischer Prüfung verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel an der Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 ff. AStG jedenfalls insoweit bestehen, als die Niedrigsteuerschwelle i.S.d. § 8 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 AStG (25 %) höher ist als die niedrigste nationale Gesamtsteuerbelastung bei unbeschränkt Steuerpflichtigen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG (22,825 % unter Einbeziehung der Gewerbesteuer), bleibt eine Beschwerde im AdV-Verfahren ohne Erfolg, wenn es ausgeschlossen erscheint, dass die Antragsteller angesichts einer „Nullbesteuerung“ der streitigen Einkünfte im Ausland von einer einen Verfassungs- beziehungsweise Unionsrechtsverstoß beseitigenden begünstigenden Rechtslage profitieren könnten.
BFH Beschl. - I B 11/22 - ECLI:DE:BFH:2023:BA.130923.IB11.22.0
Das Problem: Gegenstand des Beschlusses des I. Senats vom ist die Beschwerde gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung (AdV) des Feststellungsbescheids 2016 über den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 AStG. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin zu 1. (AS 1), der Antragstel...