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Neuregelungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Synoptische Gegenüberstellung ausgewählter gesetzlicher Regelungen des alten und des neuen deutschen Bilanzrechts
Nach langem Tauziehen hat das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) inzwischen sämtliche Hürden genommen. Die ursprünglich geplanten, fundamentalen Änderungen des deutschen Bilanzrechts wurden auf den letzten Metern der Zielgerade noch erheblich abgeschwächt. So ist etwa die Pflicht zur Aktivierung von Entwicklungskosten dem Wahlrecht gewichen. Dennoch ist eine Vielzahl wesentlicher Neuerungen geblieben. Was unterscheidet nun das alte HGB vom HGB-Bil-MoG? Die nachfolgende Synopse zeigt die wesentlichen Abweichungen beider Regelwerke – eine vor allem für den Bilanzierungspraktiker wertvolle Gegenüberstellung.
In seiner 214. Sitzung am hat der Bundestag endlich das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet. Am hat der Bundesrat in seiner 857. Sitzung dem Gesetz ebenfalls zugestimmt, sodass das Gesetz nun auf dem Weg zur Verkündung ist.
Diesen Beschlüssen war ein langes Hin und Her zwischen den einzelnen Fraktionen sowie den unterschiedlichen gesetzgebenden Einheiten vorausgegangen. Zunächst war nach dem Referentenentwurf (RefE) vom ein signifikant veränderter Regierungsentwurf (RegE) unter dem Datum vom veröf...