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IRZ 2, Februar 2008, Seite 95

Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung als Instrument der unterjährigen Finanzberichterstattung

Peter Kajüter und Christian Reisloh

Durch die Umsetzung der europäischen Transparenzrichtlinie gelten seit Anfang 2007 neue Vorschriften für die unterjährige Finanzberichterstattung. Danach müssen Inlandsemittenten von Aktien zur Mitte des ersten und zweiten Geschäftshalbjahres Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung gemäß § 37x WpHG erstellen und veröffentlichen. Der Beitrag präsentiert die Anforderungen an dieses neue Instrument der Zwischenberichterstattung und gibt anhand von empirischen Befunden einen Einblick in die Berichtspraxis bei Unternehmen des General Standard.

1.  Einleitung

Seit 2007 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen durch das In-Kraft-Treten des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (TUG) mit erweiterten Anforderungen an die unterjährige Finanzberichterstattung konfrontiert. Hierzu gehört u. a. die Pflicht, Halbjahresfinanzberichte (bestehend aus einem verkürzten Abschluss, einem Zwischenlagebericht und einer Erklärung der gesetzlichen Vertreter – sog. „Bilanzeid”) und zur Mitte des ersten und zweiten Halbjahres Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung zu erstellen und zu veröffentlichen.


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Mit dem In-Kraft-Treten des TUG am konnten die Befürchtungen einer Benachteiligung deutscher ...

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