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Bilanzrechtsreform
Von Deregulierung über Beibehaltung der Einheitsbilanz zur Stärkung der Aussagekraft
Mit dem Referentenentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) hat das Bundesministerium der Justiz nun nach Jahren der kleinen Reformschritte ein (relativ) deutliches Bekenntnis zur Bewahrung der bisherigen handelsrechtlichen Bilanzzwecke und Bilanzierungsprinzipien und damit der materiellen Maßgeblichkeit abgelegt.
Wie schon mit der Umsetzung der Mitgliedstaatenwahlrechte in der EU-IAS-Verordnung beschreitet die Bundesregierung damit einen eigenständigeren Weg als eine Reihe unserer Nachbarstaaten, die bereits seit 2005 den Einzelabschluss nach IFRS auch bei nicht Kapitalmarktorientierung zulassen. Ob Einheitsbilanzen mit den schon zurzeit geltenden Einschränkungen weiterhin aufgestellt werden können, wird erst nach Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen deutlich werden.
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Bundesregierung und Europäische Kommission haben sich dem Bürokratieabbau verschrieben. Befinden sich die Vorhaben in Brüssel noch in einem frühen Diskussionsstadium, soll aus dem Maßnahmenkatalog des BilMoG bereit...