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IRZ 3, März 2009, Seite 109

Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte nach IFRS

Finanz- und erfolgswirtschaftliche Auswirkungen von IAS 38 und IFRS 3 am Beispiel der DAX30-Unternehmen

Inge Wulf

Immaterielle Vermögenswerte sind ein bedeutsamer Faktor für den Unternehmenserfolg, gleichzeitig gelten sie als ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts. Neben der Frage, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen eine Ansatzpflicht für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte gelten soll, stellt sich die Frage nach der Bewertung – insbesondere der Folgebewertung. Anders als nach derzeitigem HGB besteht nach IFRS unter bestimmten Voraussetzungen eine Ansatzpflicht für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, wobei eine Unterteilung in immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter und unbegrenzter Nutzungsdauer mit entsprechender Bewertungskonsequenz erfolgt. Letztere sind lediglich jährlich hinsichtlich der Wertminderung zu prüfen. Der vorliegende Beitrag zeigt die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte einschließlich Goodwill und die Änderungen in den Ansatz- und Bewertungsgepflogenheiten der Unternehmenspraxis im Zeitraum 2002 bis 2007. Ziel ist es, die damit verbundenen Auswirkungen auf die Erfolgs- und Finanzlage der DAX30-Unternehmen zu verdeutlichen. Dementsprechend werden d...

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