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Trischberger: Liebe Leserinnen und Leser,
Liebe Leserinnen und Leser,
Eva Trischberger, IRZ-Redaktion
mit Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen, sind nach der überarbeiteten Fassung des IAS 23 (rev. 2007) Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung qualifizierter Vermögenswerte zugeordnet werden können, zu aktivieren. IAS 23 war Bestandteil des sog. „short term convergence project”, im Rahmen dessen das IASB und das FASB Unterschiede in ihren Rechnungslegungsstandards kurzfristig zu beseitigen suchten.
Fremdkapitalkosten müssen nun für alle „qualifizierten Vermögenswerte” aktiviert werden. Entsprechend der Definition in IAS 23.6 sind dies Vorräte, für die ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um sie in einen verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, ferner Fabrikationsanlagen, Energieversorgungseinrichtungen und als Finanzinvestitionen gehaltene Grundstücke und Bauten.
Aber was ist eigentlich ein „beträchtlicher Zeitraum”? Wann beginnt die Aktivierung? Wie sind Unterbrechungen zu behandeln? Und welche Anhangangaben sind erforderlich? Unweigerlich auftretende Fragen beantworten Martin Esser, Martin Schulz-Danso und Ines Woltering kurz – und dennoch prägnant – und geben zudem wert...