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IRZ 9, September 2010, Seite 367

Zwischenberichterstattung – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gerhard de la Paix und Julia Busch

Die Zwischenberichterstattung ergänzt unterjährig den Jahres- bzw. Konzernabschluss eines Unternehmens, um auch während des Geschäftsjahrs eine zeitnahe Information der Berichtsadressaten und Interessengruppen zu gewährleisten. Im Vergleich zum Jahresabschluss stellt sie eine komprimierte Zusammenfassung der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens dar. IAS 34 definiert einerseits den notwendigen Inhalt der Zwischenberichterstattung und konkretisiert andererseits die Erfassung und Bewertung innerhalb dieser unterjährigen Rechnungslegung. Dabei liegt der Fokus der Regelungen in erster Linie auf einer Vergleichbarkeit des Berichtsinhalts mit dem Jahres- bzw. Konzernabschluss für das gesamte Geschäftsjahr. In Anknüpfung an IRZ 5/2010 beschreibt der Beitrag anhand von Beispielen, was es bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu beachten gilt.

1. Grundlagen

IAS 34 fasst in einem eigenen Standard die im Rahmen der IFRS-Rechnungslegung zu beachtenden Vorschriften zur Zwischenberichterstattung zusammen. Die Verpflichtung zur Zwischenberichterstattung selbst ergibt sich aus dem jeweiligen nationalen Kapitalmarktrecht; IAS 34 konkretisiert jedoch den Inhalt d...

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