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Offenlegungspflichten über die Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten nach IAS 1
Der Beitrag untersucht die Offenlegungen im Rahmen der Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten gemäß IAS 1 Presentation of Financial Statements und die Bedeutung dieser Hinweise für den Adressaten des Finanzberichtes. Die Praxis der Erstellung im Finanzbericht variiert diesbezüglich stark; obwohl die Anforderungen von IAS 1 klar sind. Diese wurden jedoch in der Literatur bisher kaum kommentiert.
1. Erfordernisse von IAS 1
Gemäß IAS 1.116 hat die Unternehmung im Anhang die wichtigsten zukunftsbezogenen Schlüssel-Annahmen sowie Informationen über weitere am Stichtag wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten offen zu legen, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahrs eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich werden könnte. Bezüglich solcher Vermögenswerte und Schulden sind im Anhang:
(a) ihre Art sowie
(b) ihre Buchwerte am Bilanzstichtag anzugeben.
In IAS 1.117 werden beispielhaft für solche Schätzungen genannt:
Recoverable Amount (erzielbarer Wert) von Sachanlagen
Auswirkungen des technischen Veraltens von Vorräten
Prozessrückstellungen
langfristige Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern.
Schätzungen solcher Positionen bedingen gemäß IAS 1.117 Annahmen betreffend Risikoanpassungen von