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SWK 26, 10. September 2018, Seite 1173

Endgültiger Vermögensverlust bei Auslandsbeteiligungen?

Tatsächliche und endgültige Vermögensverluste nach § 10 Abs 3 KStG

Andreas Mitterlehner und Max Panholzer

Gemäß § 10 Abs 3 KStG können bei einer grundsätzlich steuerneutralen internationalen Schachtelbeteiligung „tatsächliche und endgültige“ Vermögensverluste aus einem Untergang (Liquidation oder Insolvenz) der ausländischen Beteiligungsgesellschaft dennoch steuerlich berücksichtigt werden. Zum Zeitpunkt der ausnahmsweisen Geltendmachung solch endgültiger Vermögensverluste sowie weiters zur Frage, ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise auch ein Beteiligungsverkauf einen solchen steuerwirksamen Verlust darstellen könnte, erfolgten in letzter Zeit Klarstellungen seitens der Rechtsprechung.

1. Allgemeines zu endgültigen Vermögensverlusten

§ 10 Abs 1 KStG sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Körperschaftsteuerbefreiung für Beteiligungserträge vor, womit eine Mehrfachbesteuerung bei der Durchleitung von Ausschüttungen durch Beteiligungsketten vermieden wird. Dabei ist insb bei grenzüberschreitenden Konzernstrukturen die Befreiung für internationale Schachtelbeteiligungen nach § 10 Abs 1 Z 7 iVm Abs 2 KStG von besonderer Bedeutung.

Im Fall von internationalen Schachtelbeteiligungen sind aber nicht nur die Beteiligungserträge (insb Gewinnausschüttungen an die beteiligte Inlandskörperschaft) befreit, sondern bleiben gem § 10 Abs 3 KStG bei der steuerlichen Ein...

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