Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zweifelsfragen der Bilanzierung und Bewertung von im Bau befindlichenInvestment Properties
Die Bewertung der Immobilien im Bau und die Offenlegung der Bewertungsgrundlagen im Anhang
Investment Properties im Bau sind für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen, verpflichtend nach den Regelungen des IAS 40 (revised 2008) zu bilanzieren. Mit dieser Änderung der Bilanzierung wird erstmals für im Bau befindliche Investment Properties – bei Wahl des Fair Value-Modells – die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erforderlich. Immobilien im Bau wurden bislang mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Im Frage-Antwort-Stil, entsprechend dem Aufsatz in IRZ 2/2010, in dem die erstmalige Anwendung des IAS 40 (rev. 2008) behandelt wurde, geht der Beitrag nun den Zweifelsfragen hinsichtlich Bewertung und Offenlegung auf den Grund.
Immobilien im Bau wurden vor der Neuregelung des IAS 40 – unabhängig von der späteren Nutzung – bis zur Fertigstellung nach den Regelungen des IAS 16 Sachanlagen bilanziert und mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Ursächlich hierfür war die bisherige Einschätzung des International Accounting Standards Board (IASB), für im Bau befindliche Immobilien sei eine verlässliche Ermittlung des Fair Value aufgrund der bestehenden Unsicherheiten im Hinblick auf die noch anfallenden Kosten bis zur F...