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IRZ 2, März 2007, Seite 123

Auswirkungen der Einführung von IFRS 4.38-39A (rev. 2005) auf die Risikoberichterstattung im IFRS-Konzernabschluss von Versicherungsunternehmen

David F. Bacher und Alexander Dieter Hofmann

Versicherungsunternehmen hatten im IFRS-Konzernabschluss bislang nach IFRS 4.38-39 (iss. 2004) über die aus Erst- und Rückversicherungsverträgen resultierenden Risiken zu berichten. Im Zuge der Einführung von IFRS 7 wurden diese Regelungen durch IFRS 4.38-39A (rev. 2005) ersetzt. Die Umsetzung dieser ab 2007 verpflichtend anzuwendenden Vorschriften erfordert zum einen eine Anpassung der Risikoberichterstattung und zum anderen eine Anpassung der zugrundeliegenden konzerninternen Datenerhebungsprozesse. Im folgenden Beitrag werden die wesentlichen in IFRS 4.38-39A (rev. 2005) enthaltenen Vorschriften dargestellt und mögliche Formen der Umsetzung beschrieben. Außerdem werden die in IFRS 4.38-39A (rev. 2005) enthaltenen Regelungen den in IFRS 4.38-39 (iss. 2004) enthaltenen Regelungen gegenübergestellt und erforderliche bzw. mögliche Anpassungen in der Risikoberichterstattung von Versicherungsunternehmen abgeleitet.

1.  Einleitung

Am hat das International Accounting Standards Board IFRS 7 Financial Instruments: Disclosures verabschiedet. Die in IFRS 7 enthaltenen, den Ausweis von Finanzinstrumenten betreffenden Regelungen ersetzen zum einen die bislang in IAS 32 Financial...

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