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Die neue Zwischenberichterstattung nach dem Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
Die gesetzlich geregelte Zwischenberichterstattung in Europa basierte bislang auf den Anforderungen der EG-Zulassungsrichtlinie aus 2001. Die Richtlinie war in Deutschland durch § 40 Börsengesetz i.V.m. §§ 53 – 56 Börsenzulassungsverordnung umgesetzt und verpflichtete Aktienemittenten im amtlichen Markt zur Bereitstellung von Umsatz und Ergebniszahlen einschließlich bestimmter Erläuterungen über die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres. Die europäische Transparenzrichtlinie vom war in den Mitgliedstaaten bis zum umzusetzen. Mit Umsetzung der Richtlinie in Deutschland wurden die oben genannten Vorschriften gestrichen, neue Anforderungen wurden insbesondere ins Wertpapierhandelsgesetz eingefügt. Die gesetzlichen Anforderungen an die Zwischenberichterstattung haben sich damit für Geschäftsjahre ab 2007 deutlich erhöht. Der grundsätzliche Anwendungsbereich wird zum einen auf Aktienemittenten im geregelten Markt ausgeweitet. Aktienemittenten haben demnach nicht nur Halbjahresfinanzberichte mit Zwischenabschlüssen und Zwischenlageberichten zu veröffentlichen, zudem sind...