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Neuregelung der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 (2008)
Im Januar 2008 hat der International Accounting Standards Board (IASB) die überarbeitete Fassung des Standards IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse” veröffentlicht. Welche Änderungen sind bei Unternehmenserwerben vorgesehen, die keinen vollständigen, d.h. hundertprozentigen Anteilserwerb zum Gegenstand haben? Was wird künftig bei der bilanziellen Darstellung von sog. Minderheitenanteilen (Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter) zu beachten sein? Sind Bewertungswahlrechte zu berücksichtigen?
Der Autor gibt auf diese und weitere Fragen nicht nur fundierte, systematisch aufbereitete Antworten, sondern illustriert auch die Umsetzung der Neuregelungen an einem Zahlenbeispiel.
1. Historie
Die aktuell anzuwendenden Regelungen des IFRS 3 wurden im März 2004 als Ergebnis des IASB-Projekts „Business Combinations Phase I” veröffentlicht. Mit dem IFRS 3 (2004) wurde festgelegt:
Nahezu alle Unternehmenszusammenschlüsse sind nach der Erwerbsmethode zu bilanzieren, während andere Verfahren wie die Methode der Interessenzusammenführung nicht mehr zulässig waren.
Mit Blick auf die US-amerikanischen Regeln des SFAS 141/2 für die Goodwill-Bilanzierung wurde der Impairment-Only-Approach verbindlich.
Der Exposure Draft zur Weiterentwicklung von IFRS 3/IAS 27 vom Juni 2005 war zum einen Ergebnis eines gemeinsamen Projekts mit dem FASB, um eine Konvergenz von IFRS und US-GAAP zu erreichen. Diskutiert und vorgeschlagen wurden insbesondere: