Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 7, Juli 2012, Seite 250

Krankenstand als Kampfmaßnahme

Vorgetäuschte Krankenstände können strafrechtliche, arbeitsrechtliche und schadenersatzrechtliche Folgen haben

Thomas Rauch

Nach Meldungen in den Medien sind i. Z. m. Sparmaßnahmen bei der AUA Krankenstände in einem solchen Ausmaß aufgetreten, dass etliche Flüge am 12. und am ausfallen mussten. Dabei wurde auch der Verdacht geäußert, dass es sich um einen „stillen Protest“ gegen den Sparkurs des Luftfahrtunternehmens, der insb. auch die Arbeitnehmer trifft, handeln könnte. Seitens des Betriebsratsvorsitzenden wurde dies als „haltlose Unterstellung“ bezeichnet. Es sei „natürlich niemand“ vom Betriebsratsvorsitzenden zu einer solchen Aktion angestiftet worden. Konkrete medizinische Probleme, die das gehäufte Auftreten der gegenständlichen Krankenstände begründen, wurden nicht angegeben. Bereits 2003, als Kündigungen vom Unternehmen geplant wurden, mussten aufgrund von 30 erkrankten Copiloten am Pfingstwochenende 40 Flüge ausfallen. Im Folgenden werden die Rechtsfolgen dargestellt, die dann entstehen, wenn Krankenstände vorgetäuscht werden, um damit einen Protest auszudrücken oder allenfalls zusätzliche Freizeit zu erschleichen.

1. Friedenspflicht des Betriebsrates

Ziel der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte ist die Herbeiführung eines Interessenausgleiches zum Wohl der Arbeitnehmer und des...

Daten werden geladen...