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IRZ 5, Mai 2010, Seite 209

Zwischenberichterstattung – Verpflichtung und Inhalt

Gerhard de la Paix und Julia Busch

Die Zwischenberichterstattung dient dazu, den Jahres- bzw. Konzernabschluss eines Unternehmens unterjährig zu ergänzen, um den Informationsempfängern auch im Verlauf des Geschäftsjahrs eine laufende, zeitnahe Beurteilung der Unternehmensentwicklung zu ermöglichen. Die Adressaten der Zwischenberichterstattung sind in erster Linie sowohl aktuelle als auch potenzielle Aktionäre des Emittenten sowie auch weitere Interessentengruppen, die in einer geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft stehen.

Durch die Gewährleistung geeigneter Informationen zwischen den Jahres- bzw. Konzernabschlüssen, die den Unternehmenskoalitionären insgesamt sowie insbesondere den Aktionären zur Verfügung gestellt werden, erfüllt die Zwischenberichterstattung die Funktion einer Stärkung des Aktionärsschutzes. Gegenüber dem Jahres-/Konzernabschluss stellt sie eine komprimierte und aktualisierte Zusammenfassung mit Blick auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens dar.

1. Grundlagen

Die im Rahmen der Rechnungslegung nach IFRS zu beachtenden Regelungen zur Zwischenberichterstattung sind in einem eigenen Standard – IAS 34 – zusammengefasst. Dieser konkretisiert

sowohl in erster Linie den Inhalt des ...

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