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IRZ 1, Mai 2006, Seite 13

Aufgaben und erste Erfahrungen des Enforcements

Eberhard Scheffler

Enforcement bedeutet die Durchsetzung der Rechnungslegungsvorschriften durch eine Überprüfung der Finanzberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmen. Der folgende Beitrag erläutert das für Deutschland neuartige Enforcement. Er beschreibt Aufgabe und Vorgehensweise der zum errichteten Enforcementeinrichtungen und berichtet über erste Erfahrungen.

Professor Dr. Eberhard Scheffler ist Präsident der in 2005 eingerichteten Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (www.frep.info). Kontakt: eberhard. scheffler@frep.info.

1. Aufgaben und Einrichtungen des Enforcements

Eine ordnungsmäßige und aussagekräftige Rechnungslegung bildet für die Kapitalgeber von Unternehmen und Konzernen eine maßgebliche Entscheidungsgrundlage. Eine zutreffende Finanzberichterstattung wird insbesondere von Unternehmen erwartet, die den öffentlichen Kapitalmarkt in Anspruch nehmen. Angesichts wiederholt aufgetretener Bilanzskandale fordern die Kapitalmarktteilnehmer geeignete Maßnahmen, mit denen die anzuwendenden Rechnungslegungsnormen durchgesetzt werden (= Enforcement).

Vor diesem Hintergrund ist in Deutsc...

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