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CFO aktuell 3, Mai 2019, Seite 118

Internal Investigations

Wie Selbstbelastung zu Straffreiheit führt

Christopher Schrank und Juliana Sepasiar

Kommt es zu strafrechtlichen Verstößen im Unternehmen, sind Manager verpflichtet, diesen nachzugehen. Immer öfter werden dazu unternehmensinterne Untersuchungen durch externe Berater durchgeführt. Wer potenzielle Gesetzesverstöße im Unternehmen intern so aufarbeitet, dass die erstellten Unterlagen der Staatsanwaltschaft bei deren Ermittlungen helfen können, schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe: Die Unternehmensführung kann Imageschäden und damit einhergehende nachteilige Folgen vom Unternehmen fernhalten und gleichzeitig eine Verbandsgeldbuße mindern oder sogar vermeiden.

1. Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen

Besteht der Verdacht, dass zB ein Vertriebsmitarbeiter Kunden betrogen hat, kann dafür unter bestimmten Voraussetzungen auch das Unternehmen strafrechtlich haften. Ermöglicht wird eine solche strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen durch die Bestimmungen des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG).

Demnach können Verbände für strafrechtliche Verstöße ihrer Mitarbeiter und Entscheidungsträger verantwortlich gemacht werden, wenn die Tat entweder zugunsten des Verbands begangen wurde (das Unternehmen somit von der Straftat profitierte) oder durch die Tat Pflichten verletzt wurden, die den V...

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