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ESRS und Personalcontrolling
Stellen Sie sich vor, Sie wollen für Ihr Unternehmen neue Personalkennzahlen entwickeln. Schließlich ist der Arbeitsmarkt noch immer angespannt und der Personalfluss sollte besser beobachtet werden. Nach einigen Runden mit Personal, Controlling und Personalcontrolling haben Sie einen ersten Entwurf, den Sie der Geschäftsführung vorstellen. Diese ist mäßig beeindruckt und hat nur eine Frage: „Haben Sie auch die neuen ESRS-Bestimmungen beachtet? Wir sollten kein System entwickeln, das diese nicht berücksichtigt – ich habe keine Lust zwei verschiedene Standards im Unternehmen zu pflegen!“
Der europäische Green Deal – genauer die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – verlangt Informationen zur Nachhaltigkeit gemäß der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die ESRS sind jährlich gemäß folgender Gliederung zu berichten:
Grundlagen der Erstellung (Basis for Preparation),
Unternehmensführung (Governance – G),
Strategie (Strategy – S),
Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impact, risk and opportunity management – IRO) sowie
Mess- und Zielgrößen (Metrics and targets – M&T).
Inhaltlich werden dabei unterschieden: Angabeerfordernisse („Disclosure Content“ – ...