Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechnungslegungskontrolle für 2016
Die Prüfungsschwerpunkte für Österreich
Am veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die Schwerpunkte für Enforcement-Prüfungen betreffend das am oder später endende Geschäftsjahr. Ausgehend von den ESMA-Prüfungsschwerpunkten hat die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) am die Prüfungsschwerpunkte für Österreich bekanntgegeben.
Die Prüfungsschwerpunkte bilden regelmäßig einen Schwerpunkt für die gem § 2 Abs 1 Z 2 Rechnungslegungskontrollgesetz (RL-KG) durchzuführenden stichprobenhaften Prüfungen und sind deshalb von Unternehmen im Rahmen der Erstellung des Konzern- bzw Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 sowie in den Zwischenabschlüssen des Jahres 2017 in besonderer Weise zu beachten.
1. Vorbemerkungen
Die überwiegende Mehrzahl der österreichischen Emittenten ist aufgrund der IAS-Verordnung 1606/2002 verpflichtet, einen IFRS-Konzernabschluss aufzustellen. Ein kleiner Teil der Emittenten ist dagegen nicht konzernrechnungslegungspflichtig; nach dem RL-KG bildet bei diesen Unternehmen der nach dem UGB aufgestellte und festgestellte Jahresabschluss den Prüfungsgegenstand im Enforcement-Verfahren.
Deshalb werden in Österreich neben den an die nationalen Besonderheiten angepassten u...