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CFO aktuell 1, Jänner 2017, Seite 13

Rechnungslegungskontrolle für 2016

Die Prüfungsschwerpunkte für Österreich

Guido Sopp

Am veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die Schwerpunkte für Enforcement-Prüfungen betreffend das am oder später endende Geschäftsjahr. Ausgehend von den ESMA-Prüfungsschwerpunkten hat die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) am die Prüfungsschwerpunkte für Österreich bekanntgegeben.

Die Prüfungsschwerpunkte bilden regelmäßig einen Schwerpunkt für die gem § 2 Abs 1 Z 2 Rechnungslegungskontrollgesetz (RL-KG) durchzuführenden stichprobenhaften Prüfungen und sind deshalb von Unternehmen im Rahmen der Erstellung des Konzern- bzw Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 sowie in den Zwischenabschlüssen des Jahres 2017 in besonderer Weise zu beachten.

1. Vorbemerkungen

Die überwiegende Mehrzahl der österreichischen Emittenten ist aufgrund der IAS-Verordnung 1606/2002 verpflichtet, einen IFRS-Konzernabschluss aufzustellen. Ein kleiner Teil der Emittenten ist dagegen nicht konzernrechnungslegungspflichtig; nach dem RL-KG bildet bei diesen Unternehmen der nach dem UGB aufgestellte und festgestellte Jahresabschluss den Prüfungsgegenstand im Enforcement-Verfahren.

Deshalb werden in Österreich neben den an die nationalen Besonderheiten angepassten u...

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