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CFO aktuell 2, März 2013, Seite 59

Übernahme von Strafen durch die Gesellschaft

Ein Fall fürs Strafgericht?

Christopher Schrank

Gerichtliche und verwaltungsstrafrechtliche Geldstrafen von Führungskräften werden oft von der Gesellschaft übernommen. Dies ist jedoch nicht generell, sondern nur unter gewissen (strengen) Voraussetzungen erlaubt. Eine zu Unrecht erfolgte Übernahme von Geldstrafen kann für die Gesellschaftsorgane, welche die Übernahme der Geldstrafen veranlassen, zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, was bei der Übernahme von Geldstrafen zu beachten ist.

1. Übernahme von Geldstrafen durch die Gesellschaft

In vielen Fällen – vor allem im strafrechtlichen Bereich – sind Unternehmen froh, wenn der Verstoß gegen ein (Straf-)Gesetz dadurch bereinigt werden kann, dass der verantwortliche Manager nur eine Geldstrafe leistet. Bei der Frage, wer die Geldstrafe wirtschaftlich zu tragen hat, sind die Blicke dann aber oft auf das Unternehmen gerichtet: Es wird erwartet, dass die Gesellschaft die Strafe bezahlt oder zumindest im Nachhinein dem Betroffenen refundiert. Durch eine solche Übernahmevereinbarung können die beteiligten Personen aber sprichwörtlich „vom Regen in die Traufe“ kommen. Wie die Finanzmarktaufsicht (FMA) für den Bankenbereich ausgesproch...

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