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Das Steuerabkommen mit Liechtenstein
Die wichtigsten Regelungen im Überblick
Am wurde das Steuerabkommen zwischen Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein unterzeichnet. Dieser Artikel soll einen Überblick über die relevanten Themenbereiche des Steuerabkommens mit Liechtenstein vermitteln. Neben den allgemeinen Bestimmungen sind Bestimmungen betreffend die Nachversteuerung mittels Einmalzahlung oder freiwilliger Meldung, die zukünftige Besteuerung, die zukünftige Behandlung intransparenter Vermögensstrukturen (Stiftung, Anstalt, Trust) sowie die notwendigen Kontrollmaßnahmen zur Sicherstellung der Durchführung all dieser Maßnahmen enthalten.
1. Anwendungsbereich
1.1. Betroffene Person
Das Abkommen ist anwendbar auf alle natürlichen Personen, die zum in Österreich ansässig waren und sowohl zum als auch zum Inkrafttreten des Abkommens eine relevante Beziehung zu einer liechtensteinischen Zahlstelle haben. Eine solche relevante Beziehung kann entweder durch das direkte Halten eines Depots/Kontos bei liechtensteinischen Banken/Wertpapierhändlern oder durch die Nutzungsberechtigung an in Liechtenstein verwalteten Vermögensstrukturen gegeben sein. Demnach kann als liechtensteinische Zahlstelle nicht bloß eine Bank, sondern ebenfalls ein Treuhänder gelten.