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Corporate Governance (II)
Ein Rahmen für Manager ohne Risikobewusstsein, ohne Kontrolle und ohne Moral oder ein aus den Fugen geratenes Regelwerk (?)
Die Governance von Volkswirtschaften, Unternehmen sowie anderen Organisationen und (politischen) Institutionen stellt ein wichtiges Thema dar – auch in der wissenschaftlichen Diskussion. In einer dreiteiligen Beitragsserie werden Schwerpunkte, insb für Kapitalgesellschaften und kapitalisierte Personengesellschaften, behandelt. Dieser zweite Beitrag widmet sich den Aspekten des Compliance Managements, der Verbandsverantwortlichkeit sowie der Business Judgment Rule.
1. Compliance Management
Compliance definiert einen Verhaltenskodex für gesetzmäßiges und verantwortungs- bzw pflichtbewusstes Handeln, dh um Anforderungen an die Organisation zur Vermeidung bzw Verhinderung von Regelverstößen (Einhaltung der Gesetze; Einhaltung interner Regelungen im weitesten Sinn; „Spielregeln“).
Von der Unternehmensleitung fordert Compliance organisatorische Ausgestaltungen (Verantwortlichkeit für die Implementierung, Fortentwicklung, Beobachtung und Überwachung samt Dokumentation) und von den Leitungsorganen sowie allen Mitarbeitern und Beauftragten einer Gesellschaft Regeltreue (rechtskonformes Handeln): Dazu gehört die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Bescheiden, internen Regelwerken, vertraglic...