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Die Haushaltsrechtsreform des Bundes
Neues Steuerungskonzept führt zu einem tiefgreifenden Wandel in der Verwaltungskultur
Mit der Integrierten Haushaltsverrechnung auf doppischer Grundlage (kodifiziert im Bundeshaushaltsgesetz 1986 – BHG 1986, BGBl. Nr. 213/1986) hatte Österreich als erstes Land Erkenntnisse der betriebswirtschaftlichen Rechnungstheorie auf öffentliche Verwaltungen übertragen und ein mehrdimensionales Rechnungswesen im Sinne einer Drei-Komponenten-Rechnung (Finanz-, Bestands- und Ergebnisrechnung) sowie weiterer Verrechnungskreise (z. B. Haftungsverrechnungskreis) eingerichtet. Diese Vorreiterrolle ging im Verlauf von 40 Jahren verloren, weil sich die politischen und administrativen Entscheidungsträger in den Haushaltsplanungen und Rechnungsabschlüssen weiterhin am Informationsprogramm der voranschlagswirksamen Verrechnung und damit an der kameralistischen Logik orientierten. Die beinahe ausschließliche Input-Orientierung und die fehlende verbindliche mehrjährige Ausrichtung des Haushaltsvollzugs entwickelten sich zu den schwerwiegendsten Schwachstellenbereichen. In der vom Bundesministerium für Finanzen angeregten Haushaltsrechtsreform 2009/2013 wird den vom Public-Management-Konzept getragenen Erfahrungen auch in Österreich Rechnung getragen und erneut ein international beachteter R...