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EU-Jahresabschlussrichtlinie bringt Handlungsbedarf für UGB-Gesetzgeber
Umsetzungsfrist bis Juli 2015
Am wurde von der Europäischen Union die „Richtlinie über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen“ (Bilanz-RL 2013/34/EU) veröffentlicht. Damit werden die bisherigen Richtlinien 78/660/EWG (Bilanzrichtlinie – 4. Richtlinie) und 83/349/EWG (Konzernbilanzrichtlinie – 7. Richtlinie) aufgehoben. Hauptziele der neuen Richtlinie sind insbesondere die Vereinfachung der Bilanzierungsvorschriften für kleine Unternehmen, die Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Abschlüssen sowie eine weitere Annäherung an die Vorschriften der internationalen Rechnungslegung (IFRS). Die Mitgliedstaaten haben die Regelungen der Richtlinie bis zum umzusetzen. Konkret sind die Jahres- und Konzernabschlüsse für die am oder während des Kalenderjahres 2016 beginnenden Geschäftsjahre von den Änderungen betroffen. Dieser Beitrag soll auf Basis der geänderten Richtlinie mögliche Anpassungserfordernisse des UGB-Gesetzgebers im Überblick aufzeigen sowie zu einer weiterführenden Diskussion über ergänzende Maßnahmen anregen.
1. Neue Größenklassen
1.1. Einzelabschluss
Die Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklasse werden an...