Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VfGH bestätigt Pensionsdeal derBank Austria
Normen: §§ 308, 311, 311a, 312, 696 Abs 1 und 5 ASVG
Entscheidung: G 132/2017.
Der VfGH hegt keine Bedenken gegen die rückwirkende beschlossene Regelung, nach der die Bank für die Übertragung an die Pensionsversicherung dreimal höhere Überweisungsbeträge (ca 790 Mio Euro) bezahlen musste als zuvor erwartet. Der Gesetzgeber hat den Vertrauensschutz nicht verletzt, sondern die Übertragung der Pensionszusagen an die Pensionsversicherung überhaupt erst ermöglicht und damit eine Vorschrift geschaffen, welche die Bank begünstigt.