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SWK 30, 20. Oktober 2017, Seite 1272

VfGH bestätigt Pensionsdeal derBank Austria

Normen: §§ 308, 311, 311a, 312, 696 Abs 1 und 5 ASVG

Entscheidung: G 132/2017.

Der VfGH hegt keine Bedenken gegen die rückwirkende beschlossene Regelung, nach der die Bank für die Übertragung an die Pensionsversicherung dreimal höhere Überweisungsbeträge (ca 790 Mio Euro) bezahlen musste als zuvor erwartet. Der Gesetzgeber hat den Vertrauensschutz nicht verletzt, sondern die Übertragung der Pensionszusagen an die Pensionsversicherung überhaupt erst ermöglicht und damit eine Vorschrift geschaffen, welche die Bank begünstigt.

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