Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
COVID-19-Förderungsbetrug
Strafrechtliches Risiko & Sanierungsmöglichkeiten
Im Zuge der Nachkontrollen der COVID-19-Förderungen werden die ausgezahlten Förderungen derzeit intensiv durchleuchtet. Dies erhöht das Risiko, dass zu Unrecht bezogene Förderungen aufgedeckt und als Betrug angezeigt werden. Im Fall einer Verurteilung drohen den involvierten Personen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Sollte es zu Verfehlungen gekommen sein, können diese in der Regel durch „tätige Reue“ saniert werden. Um tatsächlich eine Strafbefreiung zu erwirken, ist allerdings rasches Handeln geboten.
1. Betrug durch COVID-19-Förderungen
Immer öfters wird darüber berichtet, dass in Förderanträgen falsche Angaben gemacht wurden, um die Notlage etwas drückender und das Unternehmen ein wenig bedürftiger erscheinen zu lassen. Vor diesem Hintergrund laufen derzeit intensive Nachprüfungen auf Grundlage des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes (CFPG). Sowohl die Finanzämter als auch die WKO und die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) untersuchen, inwieweit Förderungen zu Unrecht bezogen wurden.
Werden Subventionen durch falsche Angaben erschlichen, kann – neben Urkunden- und Beweismittelfälschungsdelikten oder Bilanzfälschungen – der Straftatbestand des Betrugs nach § 146 StGB verwir...