Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Normverbrauchsabgabe erneut unionsrechtswidrig!
Ein neues Urteil des EuGH zur irischen Zulassungssteuer wird erhebliche Auswirkungen auf die österreichische NoVA haben
Kraftfahrzeug-Zulassungssteuern wie die österreichische Normverbrauchsabgabe (NoVA) werden einmalig pro Kraftfahrzeug erhoben und sind damit für die gesamte „Lebensdauer“ des Fahrzeugs abgegolten. Werden gebrauchte Kraftfahrzeuge exportiert, so wird die im Restwert enthaltene Zulassungssteuer auf Antrag vergütet. Ein neues EuGH-Urteil zeigt, dass dieses Vergütungsmodell den unionsrechtlichen Vorgaben nicht genügt, sondern die Zulassungssteuer im Anwendungsbereich der Grundfreiheiten von vornherein nur anteilig erhoben werden darf (, Kommission/Irland). In Österreich besteht erheblicher Anpassungsbedarf bei der NoVA.
1. Unionsrechtliche Ausgangslage
Zulassungssteuern für Kfz wie die NoVA sind kein österreichisches Spezifikum, sondern werden von zahlreichen EU-Mitgliedstaaten erhoben. Die Konzeption dieser Zulassungssteuern in den einzelnen Mitgliedstaaten ist dabei vergleichbar: Die Zulassungssteuer wird einmalig bei der erstmaligen Lieferung oder Zulassung des (Neu-) Fahrzeugs erhoben und ist damit für die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs abgegolten. Damit Zulassungssteuern nicht durch den Import gebrauchter Fahrzeuge umgangen werden können, unterliegen auc...