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SWK 30, 20. Oktober 2017, Seite 1261

Optimale Rechtsform für Rechtsanwälte

Steuerberechnung zeigt: GmbH erst ab hohen Gewinnen günstiger

Leopold Brunner und Gottfried Sulz

Die Steuerreform 2015/2016 wirkt sich auch direkt auf Rechtsanwälte und die Rechtsform ihrer Kanzlei bzw Sozietät aus – steuerlich und in der Sozialversicherung. Durch die Senkung der Einkommensteuer und die Erhöhung der KESt auf 27,5 % kommt eine GmbH erst bei sehr hohen Gewinnen günstiger als eine Personengesellschaft.

1. Mögliche Rechtsformen für Rechtsanwälte

Rechtsanwälte können nach ihrem Berufsrecht aus folgenden Rechtsformen wählen: Einzelunternehmen, OG, KG, GesbR, GmbH sowie GmbH & Co KG. Für die Wahl – oder die Optimierung – der Rechtsform brachte die Steuerreform 2015/2016 zwei wichtige Änderungen: die Erhöhung der Kapitalertragsteuer auf 27,5 % und die Einkommensteuer-Tarifreform mit Senkung der unteren Progressionsstufen und deren Verbreiterung.

2. Sozialversicherung für Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH

Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH (RA-GmbH) sind seit durch eine Ergänzung des § 7 Z 1 lit e ASVG generell aus der Kranken- und Unfallversicherung im ASVG ausgenommen – das bringt mehr Flexibilität und Möglichkeiten in der Gestaltung. Die sozialversicherungsrechtliche Situation ist damit für alle selbständigen Rechtsanwälte und Rechtsanwalts-Gesellschafter einer A...

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