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Der Fehlerbegriff in der internationalen Rechnungslegung
Spezialfragen der Wesentlichkeitsbeurteilung
Fehler sind gem IAS 8 retrospektiv zu korrigieren, wenn sie wesentlich sind. Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit ergeben sich in praxi Spezialfragen, die gerade im Enforcement-Verfahren bedeutsam sein können.
1. Einleitung
Gemäß IAS 8.41 sind Fehler zu korrigieren, wenn diese wesentlich sind, oder wenn ein unwesentlicher Fehler absichtlich herbeigeführt wurde. Der Abschluss steht dann nicht mehr in Einklang mit den geltenden IFRS (IAS 1.9 iVm IAS 8.41 2. Satz). Der Wesentlichkeitsbegriff wird durch IAS 1.7 definiert und seit September 2017 durch ein (nichtbindendes) Practice Statement (PS 2) umfassend interpretiert. Spezialfragen der Wesentlichkeitsbeurteilung bei der Fehlerfeststellung ergeben sich insb iZm qualitativen Wesentlichkeitsaspekten sowie mit einzeln betrachtet unwesentlichen Fehlern und fehlenden Anhangangaben.
Der vorliegende Beitrag geht zunächst kurz auf die qualitativen Aspekte der Wesentlichkeit (auch) im Sinne des PS ein und beschreibt dann ausgewählte Spezialfälle der Wesentlichkeitsbeurteilung von Fehlerfeststellungen im Enforcement-Verfahren. Zuletzt werden Fehlerbegriff und Wesentlichkeit im Lichte des Enforcement-Verfahrens reflektiert und die Ausführungen a...