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SWK 25, 1. September 2022, Seite 1010

Zur steuerlichen Betrachtung von Liegenschaftstransaktionen gemeinnütziger Bauvereinigungen

Ausgewählte Graubereiche und Ansatzpunkte in der Praxis

Wolfgang Schwetz

Der Geschäftskreis gemäß § 7 WGG wirft in der Praxis insbesondere für gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV), Aufsicht und Finanz teils erhebliche Fragestellungen auf. Vergleichsweise unbestimmte Regelungen sowie die häufig mangelnde Vergleichbarkeit von Geschäftsfällen verschärfen diese Situation. Im Nachfolgenden werden Aspekte im Bereich von Liegenschaftstransaktionen im Bereich des Tausches sowie des Erwerbs von Kommunalwohnungen einer näheren Betrachtung unterzogen.

1. Grundstückstausch

Verhältnismäßig breite Möglichkeiten zur Subsumierung von Liegenschaftstransaktionen unter § 7 Abs 1a WGG bestehen jedenfalls, sofern diese zum Zweck der Wohnraumschaffung getauscht werden – und dies rechtlich verbindlich ist, wie aus einem Erkenntnis des VwGH hervorgeht.

§ 7 Abs 1a WGG wurde im Rahmen der WGG-Novelle 2019 (BGBl I 2019/85) eingefügt – eine Regelung, die im Wesentlichen dem davor bereits bestehenden § 7 Abs 3 Z 6 WGG entspricht. Bei der enthaltenen (privilegierten) Übertragungsmöglichkeit von Grundstücken und Baurechten an andere GBV ist die Einfügung von Abs 2d in § 13 WGG zu beachten. Der Preis kann bei Übertragung zwischen GBV unter dem Verkehrswert angesetzt werden. Wie Prader/Pittl bemerken, kann dies zu Konflikten mit § 23 Abs 1 WGG führen, die Vermögen...

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