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Investitionskontrollgesetz im Nationalrat beschlossen
Im Gefolge der Einigung auf die sog Foreign-Direct-Investment-Screening-Verordnung – die sogenannte „FDI-Verordnung“ – auf Unionsebene hat der österreichische Nationalrat am ein neues Gesetz zur Kontrolle von Investitionen in österreichische Unternehmen durch Ausländer (außerhalb des EWR und der Schweiz) beschlossen: Das Bundesgesetz über die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen (Investitionskontrollgesetz – InvKG).
Die FDI-Verordnung selbst würde den Gesetzgeber nur verpflichten, einen Kooperations-Mechanismus auf Unionsebene einzuführen, mit dem sich Mitgliedstaaten über die jeweiligen ausländischen Direktinvestitionen informieren und abstimmen. Vor dem Hintergrund steigender Bedenken eines „Ausverkaufs“ Europas und sicherheitspolitischer Bedenken, bspw bei der 5G-Infrastruktur ausländischer Hersteller, haben Mitgliedstaaten wie Österreich oder Deutschland aber auch den Anlass ergriffen, ihre Investitionskontrollgesetze generell zu verschärfen. Das neue Investitionskontrollgesetz wird wohl noch im Juli, unmittelbar nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft treten.
1. Erweiterung der erfassten Bereiche
Die „alte“ knapp gehaltene Investitionskontrolle im österre...