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DEBRA-Richtlinienvorschlag zur Reduzierung steuerbedingter Verschuldungsanreize
Überblick und Diskussionsanregungen
Die Europäische Kommission hat am einen Richtlinienvorschlag zur Verringerung des Ungleichgewichts bei der steuerlichen Behandlung von Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierungen („debt equity bias reduction allowance“; DEBRA) veröffentlicht. Konkret sieht der Entwurf zwei zentrale Maßnahmen vor: zum einen die steuerliche Abzugsmöglichkeit fiktiver Zinsen auf den Eigenkapitalzuwachs („Freibetrag für Eigenkapital“), zum anderen eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen.
1. Ziele des Richtlinienvorschlags
Ziel des zweigleisigen Ansatzes der Europäischen Kommission ist es, dem derzeit in der Union bestehenden Ungleichgewicht der steuerlichen Bevorzugung von Fremd- gegenüber Eigenkapital entgegenzuwirken, indem Anreize für Eigenkapitalwachstum bei gleichzeitiger Beseitigung von Anreizen zur Fremdfinanzierung gesetzt werden sollen. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass bestehende Steuersysteme in der EU durch die Möglichkeit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Schuldzinszahlungen Fremdfinanzierungen generell begünstigen, mit Eigenkapitalfinanzierung verbundene Kosten hingegen in den meisten Ländern steuerlich nicht abzugsfähig sind und daher benachteiligt...