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Zustellungen von Verwaltungsakten im Ausland, insbesondere in EU-Zollrechtssachen
Der folgende Beitrag ist eine Zusammenfassung eines Referats im Zuge des UFS-Zolltags am . Beleuchtet werden die Möglichkeiten der Zustellungen behördlicher Erledigungen im Ausland, wobei der Schwerpunkt auf Zollrechtssachen in der Europäischen Union gelegt wurde.
Zustellungen im Ausland
Die Zustellung von behördlichen Schriftstücken, insbesondere von Bescheiden, ist ein Hoheitsakt des Staates, dessen behördliches Organ den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Rechtswirkungen aufgrund der Zustellung (z. B. Wirksamwerden eines Bescheids) treten nach dem Recht des Staates ein, dessen behördliches Organ den Verwaltungsakt erlassen hat. Damit werden durch die Zustellung Rechte und Pflichten begründet, die im Ausland wirksam werden. Dies stellt einen Eingriff in die Hoheitsrechte des ausländischen Staates dar und wird gegebenenfalls als Verletzung der Souveränität beurteilt. Demgemäß ordnet § 11 Abs. 1 Zustellgesetz (ZustG) eine Rangfolge der Rechtsvorschriften an, nach denen Zustellungen im Ausland durchzuführen sind.
Zustellungen haben in erster Linie nach bestehenden internationalen Vereinbarungen zu erfolgen. Falls derartige Übereinkommen nicht vorliegen, ist nach Vorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll...