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Urlaub mit Vorsteuerabzug: die schöne Seite desPuffer-Erkenntnisses
Die Eigennutzung einer überwiegend kurzfristig vermieteten, möblierten Ferienwohnung berechtigt zum vollen Vorsteuerabzug. Ab 2004 gilt das nur, wenn man sich auf den Anwendungsvorrang der 6. MwSt-RL bzw. der MwStSyst-RL beruft und die Eigennutzung freiwillig mit 20 % der Umsatzsteuer unterzieht. Bei der Berechnung der Höhe des Privatanteils sind saisonbedingte Leerstehungszeiten – auch für die Einkommensteuer – als neutrale Zeiten außer Acht zu lassen.
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§ 20 Abs. 1
EStG 1988, §§ 3a Abs. 1a, 12 Abs. 2 Z 2
lit. a, 12 Abs. 3 Z 4 UStG
1994 |
Der Fall
Zwei natürliche Personen (Vermietungsgemeinschaft) erwarben 2002 ein möbliertes Appartement in einer Ferienanlage, um es kurzfristig zu vermieten. Die Verwaltung der Ferienwohnung übernahm ein Dritter, wobei den Eigentümern eine jährlich im Vorhine...