Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Konsequenzen einer Direktvorlage von Beschwerden
Eine der BAO-Änderungen, die das Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz (FVwGG) 2012 mit sich brachte, ist die seit geltende grundsätzliche Verpflichtung der Abgabenbehörden, nach Einbringung einer Bescheidbeschwerde zunächst eine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen und erst nach Einbringung eines Vorlageantrags die Beschwerde samt Akten dem Verwaltungsgericht vorzulegen. Kommt die Abgabenbehörde dieser Verpflichtung nicht nach, stellt(e) sich die Frage nach den verfahrensrechtlichen Konsequenzen. Ein Erkenntnis des , stellt diesbezüglich eine Zäsur dar und wurde jüngst in zwei BFG-Entscheidungen zur Lösung herangezogen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Einleitung und Hintergrund
Gemäß § 262 Abs 1 BAO ist über Bescheidbeschwerden nach Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen von der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, mit als Beschwerdevorentscheidung zu bezeichnendem Bescheid abzusprechen.
Die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung hat gemäß § 262 BAO zu unterbleiben, wenn dies in der Bescheidbeschwerde beantragt wird und die Abgabenbehörde die Bescheidbeschwerde innerhalb von drei Monaten ab ihrem Ein...