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SWK 29-30, 20. Oktober 2021, Seite 1338

Regierungsvorlage für Pensionsanpassungsgesetz 2022

Mit dem vorliegenden Entwurf (1105 dB) soll die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Pensionsanpassung für das Jahr 2022 umgesetzt werden. Abweichend von der im Gesetz vorgesehenen Pensionserhöhung sollen kleine und mittlere Pensionen über den Anpassungsfaktor hinaus erhöht werden. Durch die Anpassung der Pensionen mit dem Anpassungsfaktor für das Jahr 2022 würden sich alle Pensionen um 1,8 % erhöhen. Durch die Pensionsanpassung 2022 wird das Leistungsniveau dauerhaft erhöht. Die Ausgleichszulagen werden ebenfalls um 3 % angehoben; die Untergrenze für Pensionen wird sich im Jahr 2022 somit auf 1.030 Euro belaufen. Entsprechendes ist für Leistungen der Sozialentschädigung sowie Ruhe- und Versorgungsbezüge im Kompetenzbereich des Bundes vorgesehen.

Wie schon bei den Pensionsanpassungen für die Jahre 2018 und 2020 sollen auch bei der Pensionsanpassung für das Jahr 2022 die „Sonderpensionen“ nach dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz beim Gesamtpensionseinkommen berücksichtigt werden. Durch eine Bestimmung im Verfassungsrang soll auch die Erhöhung der Sonderpensionen entsprechend limitiert werden.

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