Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 29-30, 20. Oktober 2021, Seite 1338

Entlassung einer Dienstnehmerin wegen Missachtung der angeordneten Absonderung als Corona-Verdachtsfall

Entscheidung: 8 ObA 54/21f.

Norm: § 34 Abs 2 lit b VBG.

Die klagende Dienstnehmerin wurde am auf SARS-CoV-2 getestet. Obwohl sie bei dieser Gelegenheit eine Absonderungsanordnung erhielt und ihr auch klar war, dass Absonderungen dazu dienen, dass die Leute zu Hause bleiben, um niemanden anzustecken, ging sie am – eigenmächtig und ohne den Dienstgeber über den Test und die Anordnung zu informieren – normal zur Arbeit. Am in der Früh lag ein positives Testergebnis der Klägerin vor. Daraufhin wurden von der Gesundheitsbehörde unverzüglich alle in der Abteilung der Klägerin tätigen Personen (insgesamt 23 Mitarbeiter) für 14 Tage in Quarantäne geschickt. Die Beklagte sprach am zu Mittag die Entlassung der Klägerin aus. Die Vorinstanzen wiesen das auf Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses gerichtete Klagebegehren übereinstimmend ab. Der OGH wies die außerordentliche Revision der Klägerin zurück.

Entgegen der Meinung der Klägerin kommt es nicht darauf an, ob sie am tatsächlich an Corona erkrankt war oder nicht. Ihr wurde nicht ihre Erkrankung zum Vorwurf gemacht, sondern dass sie die Absonderungsanordnung ignorierte, obgleich sie vor Vorliegen des Testergebnisses eine Infektion n...

Daten werden geladen...