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BFGjournal 5, Mai 2009, Seite 195

UFS-Entscheidungen zum Umgründungssteuergesetz

Klaus Hirschler, Gottfried Maria Sulz und Christian Oberkleiner

Bei der Ermittlung des im Fall eines Zusammenschlusses nach § 23 UmgrStG geforderten positiven Verkehrswerts ist auch der kalkulatorische Unternehmerlohn zu berücksichtigen.

Nach herrschender Literatur und Verwaltungspraxis ist der Verkehrswert der nach den anerkannten betriebswirtschaftlichen und branchenspezifischen Grundsätzen der Unternehmensbewertung ermittelte Wert des übertragenen Vermögens. Der positive Verkehrswert muss für das zu übertragende Vermögen vor der Umgründung vorliegen und ist daher isoliert und unbeeinflusst von echten Synergieeffekten nach der Stand-Alone-Betrachtung zu ermitteln.

Bei einem sog. Vorbehaltszusammenschluss mit sukzessiver Aufgabe des Vorbehalts gegen eine angemessene höhere Gewinnbeteiligung des Altgesellschafters (Lock-Step-Methode) sind nach Ansicht des BMF die Gesamtreserven (stille Reserven einsch...

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