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Vereinbarkeit einzelner Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinien mit dem EG-Vertrag
Dem EuGH wurde vom UFS Wien ein Vorabentscheidungsersuchen bezüglich der Frage vorgelegt, ob einzelne Bestimmungen der 6. MwSt-RL bzw. der MwStSyst-RL und somit auch in § 6 UStG 1994 mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und den gemeinschaftsrechtlichen Grundrechten in Einklang stehen, da dadurch nicht im Inland ansässige Unternehmer von der Kleinunternehmerbefreiung ausgeschlossen werden.
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, beim EuGH anhängig unter Rs. C-97/09, Schmelz | Art. 24 6. MwSt-RL, Art. 283 MwStSyst-RL, § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 |
Der Fall
Die Berufungswerberin, eine in Deutschland ansässige deutsche Staatsbürgerin, verfügt über keinen (weiteren) Wohnsitz in Österreich und vermietet eine in Österreich gelegene Eigentumswohnung zu einem monatlichen Mietzins von 330 Euro zuzüglich Betriebskostenersatz, wobei von der Berufungswerberin keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird.
Während die Berufungswerberin der Auffassung ist, sie sei als Kleinunternehmerin i. S. d. § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 von der Umsatzsteuer befreit, vertritt das Finanzamt die Ansicht, mangels Sitzes oder Wohnsitzes der Berufungswerberin in Österreich könne die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nicht angewendet werden, und schrieb ihr eine Umsatzsteuerzah...