Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BFGjournal 5, Mai 2009, Seite 177
Anhängige Amtsbeschwerden
Tabelle in neuem Fenster öffnen
-G/08; beim VwGH anhängig unter 2009/15/0069 | Bezug einer schweizerischen Invalidenrente nach einem Arbeitsunfall? Nach Ansicht des UFS erfüllt eine Invalidenrente aus der eidgenössischen Unfallversicherung das für die Steuerfreiheit gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 lit. c EStG 1988 zwingende Tatbestandsmerkmal einer Gleichartigkeit mit einer inländischen gesetzlichen Unfallversorgung. Das Finanzamt erhob Amtsbeschwerde, weil aufgrund der Anspruchsvoraussetzungen (Erwerbsunfähigkeit und Wartezeit) und der Ermittlung der Bemessungsgrundlage (Dauer des Versicherungsverhältnisses) die von der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung ausbezahlte Invalidenrente einer steuerpflichtigen Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension aus der österreichischen gesetzlichen Pensionsversicherung entspricht. Somit ist sie nicht mit einer Unfallrente aus der österreichischen gesetzlichen Unfallversorgung vergleichbar. |