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Alleinverdienerabsetzbetrag und Vorfragenbindung hinsichtlich der Einkünfte des Ehepartners
Beim Alleinverdienerabsetzbetrag ist für die Beurteilung, ob die Einkünfte des (Ehe-)Partners den Grenzbetrag überschreiten, der Gesamtbetrag der Einkünfte die maßgebende Größe, die – falls vorhanden – um bestimmte steuerfreie und tarifbegünstigte Einkünfte zu erhöhen ist. Der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinn des § 2 Abs. 2 EStG 1988 ist „Spruchbestandteil des Einkommensteuerbescheids und bildet ein wesentliches Sachverhaltselement der Einkünfte des (Ehe-)Partners“ in § 33 Abs. 4 Z 1 EStG. Insoweit liegt bei der Ermittlung des Grenzbetrags eine Vorfrage im Sinn des § 116 BAO vor, weil vom Finanzamt im Einkommensteuerbescheid der Ehegattin als Hauptfrage über den Gesamtbetrag ihrer Einkünfte entschieden wird, sodass diese rechtskräftige Feststellung Bindungswirkung im Veranlagungsverfahren des anderen Ehegatten bei der Prüfung des Anspruchs auf einen AVAB entfaltet.
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Der Fall
Vom Finanzamt wurde der Einkommensteuerbescheid des Berufungswerbers für 2006 gemäß § 299 BAO aufgehoben, und im gleichzeitig erlassenen Einkommensteuerbescheid wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht mehr in Abzug gebracht, weil die Einkünfte der Ehegattin den Grenzbetrag von 6.000 Euro überschritten hätten. Im rechtskräftigen Einko...