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BFGjournal 5, Mai 2009, Seite 168

Doppelte Haushaltsführung: Ist nur ein Singlehaushalt ein „richtiger“ Haushalt?

Johanna Demal

Nach allgemeinem Begriffsverständnis bedeutet „alleinstehend“ nicht in einer Partnerschaft lebend, nicht aber unbedingt alleine wohnend. Alleinstehende leben in der Praxis keineswegs nur in Singlehaushalten. Der Alltag kennt unterschiedliche Formen der Lebensführung, in denen sich Alleinstehende eine Wohnung mit anderen Personen teilen, sei es, dass sie mit diesen einen gemeinsamen Haushalt führen oder als Mitbewohner im Haushalt Dritter leben. Die nach Lehre und Rechtsprechung gängige Abgrenzung für das Vorliegen eines „Familienwohnsitzes“ von Alleinstehenden (der VwGH zieht die Begriffe „Heimatwohnsitz“ bzw. „ständiger Wohnsitz“ vor) im Zusammenhang mit Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung setzt bei einer abgeschlossenen, vollständigen Wohneinheit zur Alleinbenutzung an.

Der UFS hat kürzlich unterschiedliche Wohnsituationen von Alleinstehenden unter dem Blickwinkel des eigenen Hausstands überprüft und dabei auch die Überlegungen des BFH zu dieser Thematik einbezogen. Fazit: Ein Singlehaushalt ist keine unabdingbare Voraussetzung für einen „Familienwohnsitz“ von Alleinstehenden.


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Der Fall

Ein alleinstehender gebürtiger Niederösterreicher begann ...

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