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BFGjournal 5, Mai 2009, Seite 164

UFS und Investitionszuwachsprämie

Erich Schwaiger

Angespornt durch Aussagen des VwGH und der EStR, untersuchen die Finanzämter bei Betriebsprüfungen nach wie vor mit viel Elan, ob die damals begünstigten Wirtschaftsgüter nicht doch vor Ablauf von vier Jahren bzw. der Hälfte ihrer Nutzungsdauer ausgeschieden sind. Das ist für sie nämlich Grund genug, die seit 2005 ausgelaufene Investitionszuwachsprämie (IZP) rückwirkend zu streichen. Der UFS trägt diese Linie zum Teil mit, widerspricht ihr zum Teil aber auch mit Nachdruck. Zuletzt zeigte er zusätzlich einige neue Aspekte und die Tatsache auf, dass die Existenz einer Mindestbehaltedauer nicht nur negativ wäre, sondern die IZP sogar rückwirkend erhöhen könnte.

Der Fall: Grundkonstellation

Die Sachverhalte ähneln sich oft:

  • Wirtschaftstreibende veräußern Anlagegüter nach mehr oder weniger langer Nutzung; oft auch, um sie durch neue Wirtschaftsgüter zu ersetzen.

  • Sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht mehr als die Hälfte der Nutzungsdauer oder zumindest vier (volle) Wirtschaftsjahre abgelaufen, beurteilt das Finanzamt das als schädlich und storniert die vor vielen Jahren zuerkannte IZP rü...

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