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BFGjournal 1, Jänner 2020, Seite 43

Zimmervermietung bei einem Laufhaus

Steuerfreie Geschäftsraumvermietung oder steuerpflichtiges Leistungsbündel eigener Art?

Theresa Gillhofer

Die Vermietung von Räumlichkeiten zur gewerblichen Nutzung stellt grundsätzlich eine steuerfreie Leistung dar. Wie ist jedoch eine Vermietungsleistung einzustufen, wenn die tatsächliche Gestaltung der Vermietung einer gewerblichen Nutzung der Räume durch den Vermieter gleichkommt, die weiteren Zusatzleistungen des Vermieters preisbestimmend sind und nicht nur der optimalen Nutzung der Räume dienen, sondern unerlässlich für den Zweck der gewerblichen Nutzung durch die Mieterin sind?

Da hier eine wirtschaftliche Trennung der Leistungskomponenten nicht möglich ist, liegt keine bloß passive Nutzungsüberlassung sondern ein steuerpflichtiges Leistungsbündel vor.


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RV/5101484/2015, Revision nicht zugelassen; ao Revision eingebracht, nicht veröffentlicht gem § 23 Abs 3 BFGG
§ 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994; Art 135/1 lit l RL 2006/112/EG

1. Der Fall

Seitens der zuständigen Verwaltungsbehörde wurde der Betrieb eines Prostitutionslokales der Beschwerdeführerin (Bf) mit insgesamt 22 Appartements aufgrund deren Anzeige bescheidmäßig bewilligt. Der Bf wurde dabei aufgetragen, dass die Prostituierten während der Anbahnung und Ausübung der Prostitution Alarmarmbänder am Handgelenk zu tragen haben. Dieser Auflage kam die Bf nach. Di...

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