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Krankheitskosten aufgrund eigener Behinderung nach einer Krebserkrankung
Außergewöhnliche Belastung ohne Abzug des Selbstbehaltes gemäß § 34 Abs 4 EStG.
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, Revision nicht zugelassen |
1. Der Fall
Die Beschwerdeführerin litt an einer Krebserkrankung, die zu einer körperlichen Behinderung im Ausmaß von 40 % des Grades der Behinderung und Minderung der Erwerbsfähigkeit gem § 1 Abs 2 der Verordnung außergewöhnliche Belastungen geführt hat. Deshalb steht ihr der Freibetrag wegen eigener Behinderung gem § 35 Abs 3 EStG 1988 iHv 99 Euro zu. Die Krebserkrankung und die fast sechs Jahre dauernden, zum Teil stark belastenden Therapien haben Schäden hinterlassen, vor allem an Gelenken und Zähnen. Außerdem haben sie auch zu Mangelerscheinungen geführt.
Für das Finanzamt konnten die Aufwendungen für die außergewöhnlichen Belastungen, von denen ein Selbstbehalt abzuziehen ist, nicht berücksichtigt werden, da sie den Selbstbehalt in Höhe von 3.537,84 Euro nicht übersteigen. Die beantragten Zahnarztkosten sind daher nur unter der ,,Kennzahl 730“ abzugsfähig, weil es sich dabei nicht um Ausgaben handelt, die im Zusammenhang mit der festgestellten Behinderung stehen. Denn unter Krankheit ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu verstehen, die eine Heilbehandlung bzw Heilb...