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BFGjournal 1, Jänner 2020, Seite 31

Dienstleistungen eines Rechtsanwalts als Sachwalter umsatzsteuerbefreit?

Entscheidung: Ra 2019/13/0025; Vorlagebeschluss EU 2019/0007 ( RV/7101028/2017).

Normen: § 268, 276, 278, 279, 282 ABGB aF; Art 132 MwStSyst-RL.

Strittig ist, ob Dienstleistungen eines Rechtsanwalts als Sachwalter (nunmehr: Erwachsenenvertreter; siehe 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, BGBl I 2017/59), wie zB sozialarbeiterische Fürsorge (Personensorge), umsatzsteuerfrei sind. Der VwGH legt dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vor: Ist Art 132 Abs 1 Buchst g RL 2006/112/EG (MwStSyst-RL) dahin auszulegen, dass Dienstleistungen eines Rechtsanwalts, die dieser als vom Gericht bestellter Sachwalter – soweit es sich nicht um anwaltstypische Leistungen handelt – erbringt, von der Mehrwertsteuer befreit sind?

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