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BFGjournal 1, Jänner 2020, Seite 28

Liegenschaftsvermietung: EuGH-Vorabentscheidungsersuchen zum Begriff der „festen Niederlassung“

Gerald Ehgartner

Im UStG findet sich an mehreren Stellen eine Anknüpfung an das Vorhandensein einer „Betriebsstätte“, so wie etwa – beschwerdegegenständlich relevant – beim Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger gemäß § 19 Abs 1 UStG. Dem Begriff der „Betriebsstätte“ ist dabei in richtlinienkonformer Interpretation das Verständnis der „festen Niederlassung“ im Sinne der MwSt-RL bzw DVO beizumessen.

Der EuGH beschäftigte sich zwar schon mehrfach mit der Auslegung des Begriffs der „festen Niederlassung“ und die vom Gerichtshof vorgenommene Auslegung fand unter anderem in Art 53 DVO ihren Niederschlag, doch verbleiben angesichts nach wie vor bestehender uneinheitlicher nationaler Interpretationen weiterhin begründete Zweifel an der unionsrechtskonformen Auslegung des Begriffes.

Nach bisheriger Deutung hat eine für Zwecke der Mehrwertsteuer bedeutsame feste Niederlassung einen hinreichenden Grad an Beständigkeit und darüber hinaus eine Struktur aufzuweisen, die es von ihrer personellen und technischen Ausstattung her erlaubt, die Erbringung von Dienstleistungen auszuführen. Noch nicht abschließend geklärt scheint dabei jedoch die Frage, ob die beiden Ausstattungsmerkmale Personal- und Sachmittel stets (kumul...

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